Regelwerk
Mitprotokollieren eines Legs im Wettkampf des WDV
Zusätzlich zu den unten angeführten Regeln, sind die Änderungen und Ergänzungen durch Beschlüsse der Generalversammlungen, ETK und Vorstandssitzungen zu beachten. Diese können den entsprechenden Protokollen und der Ligainfo entnommen werden.
(1)
Grundsätzlich werden die Spiele auf einer analogen Schreibtafel (Kreidetafel, Whiteboard, …) mitprotokolliert. Für die Abnahme eines Ligaboards durch die Technische Kommission des WDV ist daher das Vorhandensein einer derartigen analogen Schreibtafel verpflichtend.
(2)
Die unter (1) genannte analoge Schreibtafel muss links oder rechts vom Board befestigt sein und für den Spieler gut einsehbar sein.
(3)
Zusätzlich zur Schreibtafel dürfen auch digitale Hilfsmittel (PC, Tablet) vorhanden sein und genutzt werden, falls sie die untenstehenden Vorgaben des WDV erfüllen und die genutzte Software vom WDV genehmigt ist. Diese Vorgaben werden im weiteren Verlauf dieses Paragrafen definiert.
(4)
Die in (3) genannten digitalen Hilfsmittel werden in Folge "digitale Schreibtafeln" genannt.
(5)
Digitale Schreibtafeln müssen, für Schreiber·in und Spieler·innen gut sichtbar positioniert sein und dürfen weder die Spieler·innen, noch die Nutzung der analogen Schreibtafel behindern.
(6)
Die Mindestgröße der Anzeige der digitalen Schreibtafeln muss im Falle eines Tablets mindestens 10 Zoll und im Falle eines PC-Monitors mindestens 17 Zoll betragen.
(7)
Der Rest beider Spieler·innen und mindestens die Scores der letzten drei Runden beider Spieler·innen muss in ausreichender Größe auf der digitalen Schreibtafel vorhanden und vom Oche aus gut zu erkennen sein.
(8)
Die Programme, welche auf den digitalen Schreibtafeln verwendet werden, müssen lautlos betrieben werden.
(9)
Die digitalen Schreibtafeln dürfen keine Finishwege anzeigen.
(10)
Dem oder der jeweiligen Schreiber·in steht es frei, ob er eine etwaig vorhandene digitale Schreibtafel nutzt oder das vorhandene analoge Pendant, sofern kein oder keine an der jeweiligen Begegnung beteiligter Spieler·in Einspruch gegen die Verwendung der digitalen Schreibtafel hat.
(11)
Die Eingabe des Scores auf einer digitalen Schreibtafel darf wie beim analogen Pendant erst nach dem Beenden der Aufnahme als Gesamtscore erfolgen [Anm.: keine Eingabe der einzelnen Würfe einer Aufnahme].
(12)
Das Ausbessern eines Scores muss direkt möglich sein. Nicht erlaubt sind Programme, in denen man schrittweise die Scores bis zum Fehler löschen und dann neu eingeben muss.
(13)
Es ist nicht erlaubt, beim Schreiben (egal ob auf einer analogen oder digitalen Schreibtafel) einen Taschenrechner, ein Handy oder ähnliches als zusätzliches Hilfsmittel zu verwenden.
(14)
Die Verwendung von automatischen schreiberlosen Zählsystemen, die durch Kameras den Score ermitteln ist ausdrücklich verboten.
(15)
Genehmigt sind aktuell folgende digitalen Schreibsysteme:
- PC: n01, Darts for Windows, DartConnect
- Android Tablets: n01 (Web-Version), Darts Scorer (R. Mützner), DartConnect
- iPad: n01, DartConnect
(16)
Sollte von einem Verein die Verwendung eines anderen als der bisher genehmigten Softwareprodukte gewünscht sein, so hat dieser Verein unter Angabe des Namens der Software und der Plattform, auf der das Softwareprodukt genützt werden soll, einen Antrag auf Genehmigung an die Technische Kommission (TK) des WDV zu stellen. Die TK wird diesen Antrag sorgfältig prüfen und entscheiden, ob die Software geeignet ist. Ist dies der Fall und die TK genehmigt die Software, wird die Liste unter (15) ergänzt. Auf Verlangen der TK hat der Verein, der den Antrag gestellt hat, die Software auf einer Sitzung der TK auf der gewünschten Plattform zu präsentieren, und Fragen dazu zu beantworten.
(17)
Das Heimteam ist dafür verantwortlich, dass alle in diesem Dokument aufgelisteten Vorschriften eingehalten werden.
Mitprotokollieren eines Legs im Wettkapf des WDV (Wien, im Oktober 2024)
Dieses Dokument tritt durch Beschluss der Technischen Kommission des WDV in ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2024 mit 12. November 2024 in Kraft.