Regelwerk

Spielbedingungen und Regeln der "WDV Landesliga" (DS2)

Zusätzlich zu den unten angeführten Spielbedingungen und Regeln, sind die Änderungen und Ergänzungen durch Beschlüsse der Generalversammlungen, ETK und Vorstandssitzungen zu beachten. Diese können den entsprechenden Protokollen und der Ligainfo entnommen werden.

1.  Allgemeines

(1)
Die "WDV Landesliga" ist eine Veranstaltung des Wiener Darts Verbandes (WDV).

(2)
Für die Organisation der "WDV Landesliga" ist die Technische Kommission des WDV (TK) zuständig. Die Ligaleitung erfolgt durch das Sportreferat des WDV.

(3)
Alle die "WDV Landesliga" betreffenden Schriftstücke und Formulare sind an den WDV zu senden. Dies kann postalisch, per Email oder mittels Abgabe am Sitz des WDV erfolgen. Sämtliche Anmeldeformulare und das gesamte Regelwerk sind auf der Website des WDV erhältlich.

2.  Meldebestimmungen

(1)
Ein Team besteht aus mindestens vier Spielern (Kapitän, Vizekapitän und zwei Teamspielern), welche beim selben Mitgliedsvereins des WDV Vereinsmitglied sein müssen.

(2)
Teams für die WDV Landesliga können ausschließlich von Mitgliedsvereinen des WDV genannt werden.

(3)
Jeder Mitgliedsverein kann eine beliebige Anzahl von Teams melden.

(4)
Jeder Verein muss bis zum von der TK festgelegten Termin [Anm.: siehe Ligaausschreibung], die Nennung aller seiner Teams, sowie mindestens vier Spielern, beim WDV mittels vollständig ausgefülltem Meldeformular für die WDV Landesliga oder mittels Online-Meldewesen abgegeben und die dadurch fälligen Gebühren auf das Konto des WDV überwiesen haben.

(5)
Die Verwendung des Online-Meldewesen ist für nicht neu meldende Vereine verpflichtend.

(6)
Bei nicht rechtzeitiger Überweisung, oder unvollständig ausgefüllter Meldung, gilt die Meldung des entsprechenden Teams oder Spielers für die "WDV Landesliga" als zurückgezogen.

(7)
Jeder Spieler, der in der laufenden Saison bei einem Team gemeldet ist, oder war, darf für die Dauer der gesamten Saison in keinem anderen Team der "Landesliga" spielen. Ausnahmen zu diesem Punkt sind § 13 Spielertransfers und Teamauflösungen zu entnehmen.

(8)
Pro Team und Saison können beliebig viele Spieler nachgemeldet werden. Nachmeldungen sind nur bis zu einem von der TK festzulegenden Termin möglich. Nachgemeldete Spieler sind erst nach erfolgter Freigabe durch den Meldebeauftragten des WDV, spätestens jedoch 14 Tage nach Zahlungseingang beim WDV spielberechtigt, falls keine gegenteilige Verständigung des WDV erfolgt.

(9)
Bei der Divisionseinteilung für die "WDV Landesliga" werden neu gemeldete Teams in die unterste Spielklasse gesetzt.

(10)
Die Platzierung, die von einem Team in der "WDV Landesliga" erkämpft wurde, verbleibt in der Folgesaison beim Verein, der das Team gemeldet hat. Sind z.B. zwei Mannschaften eines Vereines in der 1. Division spielberechtigt, so kann der Verein die Mannschaften beliebig neu zusammenstellen und deren Namen neu festlegen.

(11)
Wechselt eine Mannschaft den Verein, so kann die Platzierung beim Team verbleiben, wenn der meldende Verein, von dem die Mannschaft weggeht, schriftlich auf seinen Platzanspruch verzichtet und ihn somit der Mannschaft respektive dem neu meldenden Verein übereignet. Eine derartiger Übereignung des Platzes kann jedoch nur dann durchgeführt werden, wenn mindestens zwei oder mehr der im Vorjahr im Team gemeldeten Spieler weiter bei diesem Team gemeldet sind. Ein Vereinswechsel während einer laufenden Saison ist nicht zulässig.

(12)
Falls zwei Teams den gleichen Namen wählen, so haben sie sich auf einen Zusatz zu einigen, der fester Bestandteil des Teamnamens ist. Sollte es zu keiner Einigung kommen, so wird der Name dem früher gemeldeten Team zuerkannt. Das andere Team hat einen neuen Namen zu wählen.

(13)
Ein Wechsel des Teamnamens ist während der Ligasaison nicht zulässig. Ein Zusatz zum Teamnamen, wie eventuelle Sponsorbezeichnungen, können auch während der Ligasaison nach Genehmigung durch die TK hinzugefügt bzw. weggenommen werden. Der WDV behält sich jedoch vor, zu lange Teamnamen in Aussendungen bzw. auf Trophäen zu kürzen, ohne den Sinn des Teamnamens zu verfälschen.

(14)
Der WDV behält sich das Recht vor, Teamnamen ohne die Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall sind das betroffene Team und der betroffene Verein zu informieren und haben einen anderen Namen zu wählen.

3.  Meldegebühren

(1)
Die Meldegebühren für die "WDV Landesliga" werden von der Generalversammlung des WDV festgelegt.

(2)
Die Verbandsumlage an den ÖDV wird von der Generalversammlung des ÖDV festgelegt [Anm.: die aktuellen Kosten sind der Ausschreibung der "WDV Landesliga", der Hilfe zu den Formularen, oder der Gebührenordnung des WDV zu entnehmen].

4.  Spielberechtigungen

(1)
An der "WDV Landesliga" kann jeder Spieler teilnehmen, sofern:

  1. er nicht vom WDV oder dem Österreichischen Darts Verband (ÖDV) gesperrt ist.
  2. er ordnungsgemäß für die "WDV Landesliga" gemeldet wurde.
  3. sämtliche für die "WDV Landesliga" anfallenden Gebühren bezahlt wurden.
  4. er im Besitz eines gültigen ÖDV-Spielerpasses ist.

(2)
Der WDV ist berechtigt, die Meldung eines Teams oder einzelner Spieler zur "WDV Landesliga" ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(3)
Jeder Spieler muss bei einem Ligaspiel seine Identität nachweisen können (gültiger Lichtbildausweis oder ÖDV-Spielerpass). Die Spielberechtigung selbst wird im Nachhinein von der Ligaleitung überprüft.

(4)
Scheidet ein Spieler aus seinem Team der "WDV Landesliga" aus, so ist dies dem WDV vom Verein des betroffenen Teams unverzüglich mitzuteilen. Der betreffende Spieler verliert ab dem Zeitpunkt der Mitteilung an den Verband seine Spielberechtigung in der "WDV - Landesliga" und ist in der laufenden Saison auch für kein anderes Team in der "WDV - Landesliga" spielberechtigt. [Anm.: hierbei handelt es sich um keine formelle Sperre!] Ausnahmen zu diesem Punkt sind § 13 Transfers Teamauflösungen zu entnehmen.

(5)
Kommt ein nicht spielberechtigter Spieler zum Einsatz, werden seiner Mannschaft sämtliche gewonnene Sätze, Legs oder Punkte aberkannt, an denen dieser Spieler teilgenommen hat.

(6)
Über Sperren von Spielern und Teams für die "WDV Landesliga" entscheidet ausschließlich der WDV mittels seines Straf– und Beglaubigungsausschusses (STRUBA). Der WDV übernimmt keinerlei Sperren anderer Verbände automatisch.

5.  Pflichten des Kapitäns

(1)
Der meldende Verein und der Kapitän (im Falle dessen Verhinderung sein Vizekapitän) eines Teams sind dem WDV gegenüber für sein Team verantwortlich.

(2)
Der Kapitän und sein Vizekapitän haben dem WDV mit der Anmeldung ihres Teams durch den meldenden Verein zur "WDV Landesliga" sowohl eine Telefonnummer, als auch eine Email-Adresse bekannt zu geben, unter der sie erreichbar sind. [Anm.: Eine Meldung ohne Telefonnummer und Emailadresse gilt als unvollständig]

(3)
Der Kapitän des Heimteams ist für das korrekte und rechtzeitige Ausfüllen, Eingeben und Einsenden des Spielberichtes, sowie die telefonische Ergebnisdurchsage per SMS direkt im Anschluss an die Begegnung verantwortlich.

(4)
Jeder Kapitän hat die Pflicht alle Spieler seines Teams vom gesamten für die "WDV Landesliga" relevanten Regelwerk des WDV in Kenntnis zu setzen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen haben je nach Sachlage der Spieler, das Team, der meldende Verein, oder der Kapitän die entsprechenden Konsequenzen zu tragen.

(5)
Wenn ein Kapitän aus seinem Team ausscheidet, hat er die Pflicht seinen Verein davon zu unterrichten und dieser hat dafür zu sorgen, dass dem WDV ein neuer Teamkapitän bekanntgegeben wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Vizekapitän dem WDV gegenüber für das Team verantwortlich. Das Ausscheiden und die Neuwahl des Kapitäns oder des Vizekapitäns sind dem WDV unverzüglich vom meldenden Verein schriftlich oder via Email anzuzeigen.

(6)
Der meldende Verein der Heimmannschaft ist dazu verpflichtet, die Spielberichte innerhalb von acht Tagen auf der Website des WDV online einzugeben [Anm.: spätestens am, dem Spieltag folgenden Donnerstag]. Die dazu nötige Benutzerberechtigung für die Website wird dem Verein vom WDV zur Verfügung gestellt.

(7)
Erfolgt die Durchsage des Ergebnisses direkt im Anschluss an die Begegnung nicht, oder erfolgt die Online-Eingabe der Spielberichte nicht rechtzeitig gemäß 5 (6), so wird beim ersten Mal eine Verwarnung durch die Ligaleitung ausgesprochen. Beim zweiten und jedem weiteren Vergehen erfolgt ein Punkteabzug in Höhe von zwei Punkten (Sets).

6.  Austragungsorte

(1)
Ligaspielbegegnungen werden jeweils Donnerstag (Spielbeginn 19:30 Uhr) an Orten ausgetragen, die von der TK des WDV zugelassen und für das jeweilige Heimteam in der Meldung bekannt gemacht wurden.

(2)
Für jedes Heimteam ist am jeweiligen Ligaspielort grundsätzlich ein eigenes Board vorzusehen. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Genehmigung der TK möglich!

(3)
Ein dauerhafter Wechsel des Heimspielortes ist während der Ligasaison nur in begründeten Fällen, auf Antrag des Vereins, mit Genehmigung der TK des WDV zulässig.

(4)
Als zugelassene Spielorte gelten Boardanlagen, die den Richtlinien des WDV entsprechen und von der TK abgenommen wurden [Anm.: siehe " 2(3) und 2(4) der "Allgemeinen Regeln und Wettbewerbsregeln des WDV"]. Die Abnahme ist zu dokumentieren und wird mittels einer vom WDV zur Verfügung gestellten Plakette pro Board bestätigt.

(5)
Sollte ein Teamkapitän den WDV darauf aufmerksam machen, dass eine Boardanlage laut seiner Ansicht nach nicht den in den "Allgemeinen Regeln und Wettbewerbsregeln des WDV" geforderten Voraussetzungen entspricht, ist die Boardanlage innerhalb eines angemessenen Zeitraumes von der TK, im Idealfall vor dem nächsten Ligaspiel der "WDV Landesliga", welches am betreffenden Spielort stattfindet, zu überprüfen. Sollte sich der gemeldete Mangel bewahrheiten, ist dieser zu beheben, bevor wieder Ligaspiele der "WDV Landesliga" am betreffenden Spielort stattfinden dürfen.

7.  Spielplan

(1)
Die Terminplanung für die "WDV Landesliga" wird von der TK in Absprache mit dem Sportreferat des WDV festgelegt.

(2)
Der Spielplan wird für jede Saison den Kapitänen und den Vizekapitänen der Teams auf der Kapitänssitzung vor Ligabeginn übergeben bzw. auf der Website des WDV veröffentlicht.

8.  Verschiebungen

(1)
Verschiebungen von Spielterminen sind möglich, jedoch prinzipiell nur im Einverständnis der beiden Team-Kapitäne und auf einen früheren als den regulären Termin. Weiters sind die Bestimmungen 8 (2) und 8 (3) jedenfalls einzuhalten. Verschiebungen auf einen späteren Zeitpunkt als den regulären Termin sind ausdrücklich verboten!

(2)
Die Ligaleitung ist von beiden Kapitänen im Vorhinein zu verständigen und hat die Terminverschiebung, sowie den neuen Termin beiden Kapitänen per Email zu bestätigen. In der Folge tritt der so festgelegte Termin dann als neuer offizieller Termin an die Stelle des regulären Termins.

(3)
Falls die Kapitäne sich nicht auf einen Termin einigen können, hat ein Team, in dem ein Nationalteam-Spieler spielt, der zum regulären Termin durch einen Nationalteameinsatz verhindert ist, das Recht den Sportwart bis spätestens 3 Wochen vor dem regulären Spieltermin anzurufen, um einen neuen Spieltermin festzulegen. Sollte auch dessen Hinzuziehung zu keiner einvernehmlichen Lösung unter den Kapitänen führen, so hat der Sportwart einen Termin innerhalb von 2 Wochen vor dem regulären Spieltermin festzulegen.

(4)
Sollte ein Spielort an einem Spieltermin unbespielbar sein [Anm.: z.B. Wassereintritt, Stromausfall,…], so ist das Heimteam dafür verantwortlich, möglichst frühzeitig einen Ersatzspielort mit abgenommener Boardanlage bekanntzugeben. Sollte es sich um eine kurzfristige Unbespielbarkeit am Spieltag selbst handeln, ist die Begegnung wenn möglich am Heimspielort der gegnerischen Mannschaft oder einem anderen Spielort mit abgenommener Boardanlage auszutragen und dies mit der Begründung der Unbespielbarkeit am Spielbericht einzutragen. Sollte dies kurzfristig nicht möglich sein, so ist unverzüglich die Ligaleitung von dieser Tatsache zu informieren, die in Absprache mit der Technischen Kommission des WDV über die weitere Vorgehensweise entscheidet.

9.  Spielmodus und Ablauf einer Ligabegegnung

(1)
In jeder Begegnung der "WDV Landesliga" werden 8 Sets zwischen den Teams ausgetragen. Die Sets werden im folgenden Modus absolviert:

  • Vier Einzel 501 Double Out
  • Vier Doppel 501 Double Out

Die Reihenfolge der Spiele ist dem Spielbericht zu entnehmen.
Die Einzel und Doppel werden je nach Liga in den folgenden Formaten ausgetragen:

1. Division 2. Division 3. Division 4. Division 5. Division
Einzel Best of 7 Legs Best of 5 Legs Best of 5 Legs Best of 5 Legs Best of 5 Legs
Doppel Best of 5 Legs Best of 5 Legs Best of 3 Legs Best of 3 Legs Best of 3 Legs

(2)
Jeder Spieler darf maximal einmal im Einzel und zweimal im Doppel 501 eingesetzt werden.

(3)
In den Doppelspielen können bis zu acht Spieler eingesetzt werden, ein Spieler der in einem am Spielbericht mit A bezeichneten Doppel spielt kann in keinem mit B bezeichneten Doppel mehr eingesetzt werden und umgekehrt.

(4)
Mehr als 4 Spieler können jederzeit eingesetzt werden.

(5)
Änderungen des Spielmodus obliegen der "Erweiterten Technischen Kommission (ETK)" und sind in der Ausschreibung vor der Ligasaison bekannt zu geben. Änderungen nach der Veröffentlichung der Ligaausschreibung treten erst im Folgejahr in Kraft.

(6)
Die beiden Mannschaftsführer tragen unabhängig voneinander ihre Spieler mit ihrem vollständigen Namen in der Spielreihenfolge ein. Eine Absprache der Mannschaftsführer darüber, wer gegen wen spielen soll, ist nicht erlaubt.

(7)
Tritt eine Mannschaft mit weniger als vier Spielern an, müssen die Einzel der Reihe nach von oben nach unten und die Doppel in die mit A bezeichneten Felder eingetragen werden. Der Kapitän oder sein Vertreter hat den Kapitän der gegnerischen Mannschaft oder dessen Vertreter vor Eintragung der Aufstellung in den Spielbericht darüber zu informieren, mit wie vielen Spielern sein Team tatsächlich antritt, falls es weniger als vier Spieler sein sollten und er dieses zu diesem Zeitpunkt bereits weiß. [Anm.: Die in der Aufstellung freigelassenen Begegnungen werden je nach Spielmodus mit 2:0, 3:0 oder 4:0 in Legs für das gegnerische Team gewertet]

(8)
Tritt eine Mannschaft gar nicht oder nur mit einem Spieler an, so wird die gesamte Begegnung mit 8:0 in Sets für den Gegner gewertet.

(9)
Tritt eine Mannschaft dreimal während einer Saison nicht oder nur mit einem Spieler an, so wird sie aus der Wertung genommen und verliert jegliche Ansprüche gegenüber dem WDV, die sie mit der Meldung für die "WDV Landesliga" erworben hat.

(10)
Spielbeginn ist 19:30 Uhr, ungeachtet der Anzahl der anwesenden Spieler. Falls ein Team komplett abwesend ist, muss das anwesende Team bis 20:00 Uhr warten. Kommt das abwesende Team während dieser Zeit, so wird für jede begonnene Viertelstunde, die das Match verspätet begonnen wird, der zeitgerecht anwesenden Mannschaft ein Satz gewonnen gegeben (19:31 Uhr 1:0/ 19:46 Uhr 2:0). Erscheint das Team bis 20:00 Uhr nicht, ist also eine ordnungsgemäße Spielfortsetzung gemäß Regelwerk nicht möglich, wird die Begegnung 8:0 in Sets für das anwesende Team gewertet. Das Spielprotokoll muss trotzdem vom Mannschaftsführer des anwesenden Teams ausgefüllt und eingeschickt werden. Weiters ist die Ligaleitung unverzüglich per SMS vom Nichtantritt werden des gegnerischen Teams zu informieren.

(11)
Die Matchreihenfolge einer Begegnung ist beliebig, wenn beide Kapitäne sich auf einen Ablauf einigen können. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Spiele in der auf dem Spielbericht angeführten Reihenfolge ausgetragen.

(12)
Die laut Spielbericht erste, dritte, fünfte und siebente Begegnung beginnt das Auswärtsteam und das Heimteam stellt den Schreiber. Die laut Spielbericht zweite, vierte, sechtste und achte Begegnung beginnt das Heimwärtsteam und das Auswärtsteam stellt den Schreiber. Der Schreiber übt in der Landesliga auch die Rolle als Caller und Schiedsrichter, laut den Allgemeine Regeln und Wettbewerbsregeln des WDV, aus.

10.  Wertungssystem und Spielberichte

(1)
Für die Mannschaftswertung zählt jeder gewonnene Satz einen Punkt.

(2)
Sind in der Endtabelle mehrere Teams punktegleich, wird nach folgenden Kriterien gewertet und gereiht:

  1. Legdifferenz
  2. Anzahl der gewonnenen Teambegegnungen
  3. Direkte Begegnungen
  4. Legdifferenz der direkten Begegnungen

(3)
Falls die Reihungskriterien laut 10(1) und 10(2) zu keiner Entscheidung führen, wird, ein Entscheidungsspiel auf neutralem Boden ausgetragen. Den Termin der Begegnung legt die Ligaleitung der WDV-Landesliga fest.

(4)
Bei Entscheidungsspielen, die den Auf- oder Abstieg oder wesentliche Platzierungen betreffen, fungiert ein Mitglied der technischen Kommission oder einer der Beiräte, das/der in keinem der beiden Vereine, denen die Teams angehörten Mitglied ist, als Schiedsrichter.

(5)
Jeder Satz wird nach der Tiebreak-Regel ausgetragen. Sollte ein Entscheidungsspiel 4:4 in Sätzen enden und die Legdifferenz gleich sein, so wird ein Entscheidungsdoppel ausgetragen. Das Doppel kann neu zusammengestellt werden, muss jedoch aus Spielern bestehen, welche bereits in der Begegnung eingesetzt wurden. Der Beginner des ersten Legs wird per Münzwurf ermittelt. Bei einem Unentschieden vor dem letzten entscheidenden Leg, wird per Bullwurf ermittelt, welche Paarung das letzte und alles entscheidende Leg beginnt.

(6)
Die Heimmannschaft ist verpflichtet, den Spielbericht innerhalb von 7 Tagen nach der Begegnung an den WDV zu senden. Dies kann per Email [Anm.: Scan oder Foto; gut leserlich], Post sowie via Abgabe am Sitz des WDV oder einer vom WDV bekanntgemachten Abgabestelle erfolgen. Erhält der WDV den Spielbericht nicht rechtzeitig oder gar nicht, können dem Heimteam alle gewonnenen Sets und Legs aberkannt werden.

(7)
Die Originale der Spielberichte können einzeln oder gesammelt (vierteljährlich) beim WDV abgegeben werden. Jedenfalls aber müssen spätestens 14 Tage nach der letzten Runde der aktuellen Saison der "WDV Landesliga" alle Originale beim WDV eingegangen sein. Ist dies nicht der Fall, so können dem Heimteam alle gewonnenen Sets und Legs für die Spiele, für welche Spielberichte fehlen, aberkannt werden.

11.  Streitfälle

(1)
Bei Regelwidrigkeiten kann der Spieler von seinem Gegner verwarnt werden (Zeitpunkt, Leg, Spielstand und Grund der Verwarnung im Protokoll vermerken). Findet in der Folge der gleiche oder ein anderer Regelverstoß statt, kann es zu einem Protest kommen [Anm.: Vermerk im Spielprotokoll!]

(2)
Regelwidrigkeiten während eines Matchs können sofort von den beiden Kapitänen behandelt bzw. geregelt werden. Kommt keine Einigung zustande wird nach 11(3) bis 11(12) weiter verfahren.

(3)
Sollte es zu keiner Einigung lt. 11 (2) kommen, muss die Spielbegegnung unverzüglich abgebrochen werden und ein Protest eingelegt werden. [Anm.: Vermerk im Spielprotokoll!] Die Sets und Legs, die vor dem Protest gespielt wurden, zählen in jedem Fall!

(4)
Im Falle eines Protestes haben die Mitgliedsvereine der betroffenen Teams innerhalb von 7 Tagen eine Protestgebühr von € 20,-- auf das Konto des WDV zu einzuzahlen.

(5)
Zahlt eines der Teams nicht, wird ohne Verhandlung des Straf- und Beglaubigungsausschusses des WDV (STRUBA) zu Gunsten des anderen Teams entschieden. Die Zahlungsverpflichtung erlischt jedoch nicht. Das Team zu dessen Gunsten entschieden wird erhält die Gebühr von € 20,--rückerstattet.

(6)
Proteste werden vom STRUBA behandelt.

(7)
Die ausständigen Legs und Sets werden ausschließlich zu Gunsten des ,,Protestsiegers" gewertet!

(8)
Zur Sitzung des STRUBA müssen alle Spieler, die in dem betreffenden Spiel im Einsatz waren, zu einer eventuellen Einvernahme erscheinen, oder zumindest eine ausführliche schriftliche Stellungnahme abgeben. Erscheint kein Vertreter eines Teams und hat dieses Team auch keine schriftliche Stellungnahme abgegeben, wird 11(5) sinngemäß angewendet.

(9)
Erscheint von beiden Teams kein Vertreter, fällt der Spruch des STRUBA zu Gunsten des Teams aus, gegen das der Protest eingebracht wurde und keines der Teams erhält die Protestgebühr zurückerstattet [Anm.: Gebührenüberschüsse kommen dem WDV zugute].

(10)
Der STRUBA hat bei der Beurteilung des Falles den Spielstand, den Tabellenstand, die Grundlagen der WDV-Statuten, die "Allgemeinen Regeln und Wettbewerbsregeln", die "Spielbedingungen und Regeln der "WDV Landesliga", das Verhalten der Teamvertreter während der Sitzung, sowie alle weiteren für die "WDV Landesliga" gültigen Regulative und Beschlüsse des WDV zu berücksichtigen.

12.  Ligamodus

Der Ligamodus der WDV Landesliga wird von der ETK des WDV beschlossen. Der aktuell gültige Ligamodus wird in Anhang 1 dieses Dokuments erläutert.

13.  Spielertransfers und Teamauflösungen

(1)
Spielertransfers sind grundsätzlich nur in der Zeit zwischen dem letzten regulären Spieltag vor dem 24. Dezember und dem ersten regulärem Spieltag nach dem 24. Dezember oder zwischen zwei Ligasaisonen möglich.

(2)
Es ist während der Saison laufenden kein Wechsel zu einem Team desselben Vereins erlaubt.

(3)
Sollten zwei Spieler eines Teams während der laufenden Saison transferiert werden, so dürfen sie sich nicht dem gleichen Team anschließen.

(4)
Durch einen Transfer während der laufenden Saison darf es nicht dazu kommen, dass sich ein Team auflöst. Das heißt es müssen auch nach dem Transfer mindestens 4 Spieler für das Team gemeldet und spielberechtigt sein.

(5)
Bei einem Transfer während einer laufenden Ligasaison wird eine Bearbeitungsgebührt von € 50,-- an den Verband fällig, welche vom neuen Verein des Spielers zu entrichten ist. Weiters ist das von beiden betroffenen Vereinen und dem Spieler unterfertigte Formular für Spielertransfers dem WDV zeitgerecht innerhalb der Transferzeit zu übermitteln. Die Ligaspielberechtigung für den neuen Verein tritt spätestens zwei Wochen nach dem vollständigen und korrekten Einlangen aller Unterlagen, durch die aktive Freigabe des Meldebeauftragten in Kraft. Sobald ein Transfer eingeleitet ist, erlischt die Ligaspielberechtigung für den alten Verein.

(6)
Bei einem Transfer zwischen zwei Ligasaisonen ist keine Bearbeitungsgebühr und auch keine Zustimmung des bisherigen Vereins für einen Spielertransfer notwendig.

(7)
Löst sich ein Team während der laufenden Saison auf, dürfen sich diese Spieler anderen Teams der WDV Landesliga anschließen, sofern die Nachmeldefrist noch nicht abgelaufen ist. Es gelten jedoch folgende Einschränkungen:

  1. Das neue Team muss von einem anderen Verein gemeldet sein als das aufgelöste.
  2. Das neue Team muss in einer höheren oder gleich hohen Spielklasse spielen wie das aufgelöste.
  3. Die Spieler des aufgelösten Teams müssen in unterschiedlichen neuen Teams spielen.

(8)
Ausgenommen von §13(7) sind Spieler von Teams, die vom Verband wegen dreimaligen Nichtantritts aus der Wertung genommen wurden. Spieler dieser Teams dürfen sich für die laufende Saison keinen anderen Teams anschließen.

14.  Jugendliche Spieler

(1)
Für Jugendliche, die an Veranstaltungen des WDV teilnehmen, sind von den meldenden Mitgliedsvereinen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen einzuhalten!

(2)
Eine Meldung von Spielern vor dem vollendeten 14. Lebensjahr ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung der TK und nach einer Haftungsübernahme der Eltern mittels unterfertigem Formular möglich.

(3)
Für Jugendliche unter 18 Jahren (Stichtag 31.07. der Ligasaison) ist die Teilnahme an der WDV – Landesliga gratis!

15 a.  Rauchverbot

(1)
Das Rauchen ist für alle, am zur Zeit stattfindenden Spiel [Anm.: hier ist der aktuelle Satz gemeint, nicht aber die gesamte Begegnung], teilnehmenden Spieler inklusive dem Schreiber untersagt.

(2)
Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot für aktive Spieler und Schreiber während eines Sets kann die betroffene Person einmal vom Kapitän des gegnerischen Teams verwarnt werden [Anm.: namentlicher Eintrag des Verwarnten in den Spielbericht]. Sollte trotz dieser Verwarnung keine dauerhafte Einstellung des Fehlverhaltens dieser Person erfolgen, so kann der Kapitän der gegnerischen Mannschaft einen Protest einlegen.

(3)
Verwarnungen bzw. Proteste wegen Rauchens sind von Streitfällen wegen genereller Regelverstöße getrennt zu betrachten.

15 b.  Mobiltelefone

(1)
Die Mobiltelefone aller, an einer Ligabegegnung teilnehmenden Spieler und der Schreiber sind während der Ligabegegnung lautlos oder auf Vibracall zu schalten.

(2)
Bei einem Verstoß gegen (1) für aktive Spieler und Schreiber während eines Sets kann die betroffene Person einmal vom Kapitän des gegnerischen Teams verwarnt werden [Anm.: namentlicher Eintrag des Verwarnten in den Spielbericht]. Sollte trotz dieser Verwarnung keine dauerhafte Einstellung des Fehlverhaltens dieser Person erfolgen, so kann der Kapitän der gegnerischen Mannschaft einen Protest einlegen.

(3)
Verwarnungen bzw. Proteste wegen Mobiltelefonen sind von Streitfällen wegen genereller Regelverstöße getrennt zu betrachten.

16.  Schlussbestimmungen

(1)
Für die "WDV Landesliga" gilt das aktuell gültige Regulativ des WDV, sofern in diesem Dokument nicht explizit etwas anderes erwähnt ist. Insbesondere trifft dies die "Allgemeinen Regeln und Wettbewerbsregeln des WDV" zu.

(2)
Dieses Dokument ist das Eigentum des WDV und darf ohne dessen schriftliche Genehmigung, auch nicht auszugsweise, gedruckt, vervielfältigt, kopiert oder elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

(3)
Sollten Situationen auftreten, die in all diesen Regeln nicht enthalten sind, wird die TK Lösungen beschließen. Diese Lösungen werden in der Folge in das Regelwerk aufgenommen.

(4)
Dieses Regelwerk würde mit Beschluss der ETK vom 03.09.2015 geändert und tritt ab der Saison 2015/2016 in Kraft.

Spielbedingungen und Regeln der Landesliga des WDV (Wien, im September 2015)