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Für den Ligabetrieb gilt ab sofort die 2G-Regelung

Datum: 08.11.2021 - Kategorie: Landesliga - Autor: Andreas Zahalka

Mit 8. November 2021 wurde die 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung novelliert. Mit dieser Novelle werden in weiten Bereichen ab sofort 2G-Zutrittsbeschränkungen eingeführt. Diese betreffen auch den Ligabetrieb des WDV, weswegen für die Teilnahme von Spieler·innen am Ligabetrieb ab sofort ein 2G-Nachweis notwendig ist. 2G bedeutet "geimpft" oder "genesen". Nähere Informationen, wie 2G nachgewiesen werden kann und andere Neuerungen, welche die aktuelle Novelle mit sich gebracht hat, findet ihr wie immer in unserem angehängten Informationsblatt oder den verlinkten Quellen. Weiters wollen wir euch auch noch daran erinnern, dass gefälschte Impfpässe, Zertifikate und QR-Codes keine Kavaliersdelikte, sondern strafrechtlich relevante Vergehen sind und im Extremfall bis hin zu einer Haftstrafe führen können. Abschließend sei gesagt, dass wir alle Einschränkungen bedauern, die durch Novelle der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung des Bundes in Kraft treten. Wir ersuchen Euch daher alle verantwortungsvoll, umsichtig und vorsichtig zu handeln und auch wenn ihr die 2G-Regelung erfüllt, nur gesund an Dartsveranstaltungen teilzunehmen, damit es schon bald wieder zur Aufhebung der Einschränkungen kommt. Euer WDV-Vorstand



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