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Informationen zur Novelle des Covid-19-Maßnahmengesetzes

Datum: 25.10.2020 - Kategorie: Landesliga - Autor: Andreas Zahalka

Liebe Spielerinnen, Spieler und Vereine! Mit 25.10.2020, 0:00 Uhr tritt eine Novelle des Covid-19-Maßnahmengesetzes in Kraft. Vorab: Diese enthält zwar einige neue Regelungen und Verschärfungen, ein Ligabetrieb ist aber weiterhin möglich. Dabei sind jedoch einige neue Dinge, die ihr im Beitrag findet, zusätzlich zu beachten. Also bitte diesen und die beigefügten Covid-19-Infos in der aktuellen Version sorgfältig durchlesen.


Insbesonders zu beachtende Dinge:

 

1) In der Gastronomie (auch in Vereinlokalen mit Gastronomiebetrieb) sind nur mehr Tische mit maximal 6 Personen erlaubt. Das bedeutet, dass jedem Team ein eigener und gekennzeichneter (Teamname) Tisch zuzuweisen ist.

 

2) Die Höchstgrenze für Indoor-Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze beträgt 6 Personen, wobei jedoch gemäß aktueller Interpretation der Sport Austria bei Teambewerben, die für die Durchführung erforderliche Anzahl der Sportlerinnen und Sportler nicht in diese Höchstgrenze einzurechnen ist. Damit ist eine Fortführung des Ligabetriebes in der aktuellen Form auch weiterhin und zwar ohne Covid-19-Präventionskonzept und ohne Meldung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde möglich.

 

3) Die Sitzplatzkapazität in der jeweiligen Betriebsstätte ist auf max. 50 tatsächlich zur Verfügung stehende Plätze zu begrenzen. Bei mehr als 50 Sitzplätzen ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept zu erstellen. [Anmerkung: Tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 in Kraft!]

 

Weiters raten wir dazu, neben den ohnehin bereits ausgesprochenen Empfehlungen, folgende Maßnahmen zu treffen:

 

a) Tragen einer den Mund- und Nasenbereichabdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung als Schreiber/Schiedsrichter.

 

b) Die Einhaltung des Mindestabstands von einem Meter auch als Sportausübender wo dies möglich ist, auch wenn eine kurzfristige Unterschreitung bei der Sportausübung erlaubt ist.

 

Nähere Hinweise findet ihr in den in diesem Beitrag verlinkten Dokumenten, Webseiten und der aktualisierten Covid-19-Info des WDV.

 

Euer WDV-Vorstand


Covid-19-Infoblatt des WDV (Ver. 24.10.2020)   Handlungsempfehlungen des ÖDV (Ver. 24.10.2020)   Corona FAQ des Sport Austria   Die BGBl. der Novelle