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Klarstellung zur Registrierungspficht in der Gastronomie

Datum: 12.10.2020 - Kategorie: Landesliga - Autor: Andreas Zahalka

Aus gegebenen Anlass möchten wir euch darauf hinweisen, dass in Wien seit 28. September 2020 die Registrierungspflicht in der Gastronomie gilt. Das bedeutet, dass die Registrierung in den jeweiligen Spielstätten auch von allen Spielern durchzuführen ist. Achtung: Die Benutzung der Stop-Corona-App, das Aufscheinen am Spielbericht oder ähnliches entbindet einen Spieler NICHT von dieser allgemeinen Registrierungspflicht! Desweiteren weisen wir darauf hin, dass wenn sich Spieler weigern, an der für die Gastronomie vorgeschriebenen Registrierungs- und Maskenpflicht teilzunehmen, der Gastronom per Verordnung der Stadt Wien, bei sonstiger Strafe dazu angehalten ist, die betroffene Person im Rahmen seines Hausrechts des Lokals zu verweisen. Wir empfehlen daher dringend, die Registrierung nicht zu verweigern und mittels korrekter Daten durchzuführen, sowie abseits der aktiven Sportausübung am Board alle Regelungen der Gastronomie einzuhalten. Ihr schade sonst dem eigenen Team, der Spielstätte und dem Ansehen des Dartssportes insgesamt. Wir danken für Euer Verständnis. Euer WDV-Vorstand.