
Neuerliche Novelle der COVID-19-Maßnahmenverordnung
Datum: 20.09.2020 - Kategorie: Landesliga - Autor: Andreas Zahalka
Einige von Euch werden sich jetzt über den Namen wundern, aber die Covid-19-Lockerungsverordnung wurde "umgetauft", heißt jetzt COVID-19-Maßnahmenberordnung und wurde erneut novelliert. Allgemein ist zu sagen, dass sich durch die ab 21. September in Kraft tretende Verordnung bzgl. der Sportausübung im Ligabetrieb erneut wenig getan hat. Die leichten Änderungen ergeben sich eigentlich nur indirekt, durch die Änderungen in den Bestimmungen für die Gastronomie. Konkret bedeutet das, dass man außer bei der Sportausübung und am Tisch/Verabreichungsplatz, also z.B. beim Eintreten, Verlassen oder beim Toilettengang, in einem Lokal einen Mund-Nasen-Schutz tragen muss. Auch darf eine Besuchergruppe an einem Tisch ab sofort nicht größer als 10 Personen sein (wir empfehlen einen Tisch pro Team oder Begegnung je nach Maßgabe der Möglichkeiten am Spielort). Wie bei den bisherigen Änderungen, hat der WDV wieder sein Informationsblatt zur Covid-19- Prävention überarbeitet und wir empfehlen Euch, dieses erneut sorgfältig durchzulesen. Auch die Lektüre der neuen COVID-19-Maßnahmenverordnung selbst, sowie der überarbeiteten Informationen und Handlungsempfehlungen des ÖDV und der Sport Austria, die alle hier verlinkt sind, wollen wir Euch nahelegen. Wir hoffen wie immer, Euch mit diesen Infomationen weiter geholfen zu haben, erlauben uns aber ebenfalls darauf hinzuweisen, dass das Informationsmaterial des WDV zwar nach besten Wissen und Gewissen erstellt wurde, jedoch jegliche Haftung des WDV im Zusammenhang damit ausgeschlossen ist. Euer WDV-Vorstand.
Infoblatt zur Covid-19-Prävention (21.09.2020) Covid-19-Maßnahmenverordnung (BGBl.) Handlungsempfehlungen ÖDV (21.09.2020) Informationen der Sport Austria