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Novelle der Covid-19 Lockerungsverordnung hat keine Auswirkung auf die aktive Sportausübung im Ligabetrieb

Datum: 14.09.2020 - Kategorie: Landesliga - Autor: Andreas Zahalka

Liebe Spielerinnen und Spieler! Mit 12. September 2020 wurde die Covid-19 Lockerungsverordnung novelliert. Wir wollen hiermit darauf aufmerksam machen, dass es bzgl. der Sportausübung im Ligabetrieb keinerlei Änderungen in der neuen Verordnung gegeben hat, außer dass beim Betreten der Sportstätte eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen ist. Bei der aktiven Sportausübung ist dies weiterhin nicht nötig. Nähere Infos findet ihr im Beitrag und den verlinkten Dokumenten und Webseiten. Wir empfehlen euch insbesondere, das überarbeitete Informationsblatt des WDV zur Covid-19 Prävention sorgfältig zu lesen.


Geändert haben sich hingegen die Regeln in der Gastronomie, welche auch für Vereinslokale in denen Speisen oder Getränke ausgeschenkt werden gelten. Insbesondere wollen wir auf folgende neuen Regelungen hinweisen:

 

- Die Konsumation von Speisen und Getränken ist nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen zulässig. 

 

- Die Betreiber sowie deren Mitarbeiter haben bei Kundenkontakt in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.

 

Die Details findet ihr wie immer direkt im entsprechenden Gesetzestext und in den Updates der hier verlinkten Dokumente und Informationsquellen. 

 

Wir hoffen Euch mit diesen Infomationen weiter geholfen zu haben, erlauben uns aber wie immer darauf hinzuweisen, dass das Informationsmaterial des WDV zwar nach besten Wissen und Gewissen erstellt wurden, jedoch jegliche Haftung des WDV im Zusammenhang  damit ausgeschlossen ist.

 

Anmerkung: Die Handlungsempfehlungen des ÖDV wurden überarbeitet. Bitte achtet also auf das Datum der Version, die ihr abruft.


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