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Handlungsempfehlungen des ÖDV auf Grund der COVID-Lockerungsmaßnahmen für 29. Mai 2020

Datum: 28.05.2020 - Kategorie: Sonstiges - Autor: Andreas Zahalka

Auf Grund der Änderung der COVID-19-Lockerungsverordung durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit und Pflege, welche ab 29. Mai 2020 Gültigkeit erlangt, haben sich für den Dartssport in Österreich einige positive Änderungen ergeben. So ist unter anderem die Nutzung der Sportstätten/Boardanlagen unter Einhaltung eines Sicherheitsabstandes, aber ohne Quadratmeterbeschränkung wieder möglich. Weiters sind, unter gewissen Voraussetzungen, auch Veranstaltungen bis zu 100 Personen wieder zulässig. Auf Grund dessen hat der Österreichische Darts Verband (ÖDV) gemeinsam mit der Sport Austria (vormals Bundes-Sportorganisation), allgemein gültige, sportartspezifische Handlungsempfehlungen ausgearbeitet, deren Einhaltung die sichere Ausübung des Dartssports, im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Vorschriften gewährleisten sollen. Wir ersuchen Euch daher jedenfalls, diese Handlungsempfehlungen sorgfältig zu studieren und einzuhalten. Natürlich ist derzeit noch kein uneingeschränkter Regelbetrieb möglich, es startet jedoch ab 29. Mai der Relaunch des Dartssports und darüber sollten wir uns alle freuen und auf weitere, möglichst zeitnahe Lockerungsschritte hoffen. Euer WDV-Vorstand.



Handlungsempfehlungen des ÖDV   Vorlage Einverständniserklärung (Word)   Vorlage Dokumentationssystem (Excel)   Allgemeine Handlungsempfehlungen der Sport Austria