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Die Benutzung von Boardanlagen ist derzeit untersagt!

Datum: 11.05.2020 - Kategorie: Landesliga - Autor: Andreas Zahalka

Liebe Dartsvereine! Liebe Boardanlagenbetreiber! Wir möchten Euch hiermit explizit darauf hinweisen, dass aktuell die Benutzung von Dartboardanlagen nicht erlaubt ist, da diese vom Gesetzgeber und den Ministerien als Indoor-Sportstätten gemäß § 3 Z 11 BSFG 2017, BGBl. I Nr. 100/2017, gewertet werden. Dies gilt für alle Dartboardanlagen, unabhängig davon, ob sie sich in Vereinslokalen oder in der Gastronomie befinden und für jegliche Art der Sportausübung (sowohl für Trainings-, als auch für den Wettkampfzwecke). Die diesbezügliche Verordnung des Gesundheitsministeriums ist grundsätzlich bis 30. Juni 2020 in Kraft. Es wurde jedoch von Seiten des Sportministers avisiert, dass es vermutlich mit 29. Mai 2020, Lockerungen für Indoor-Sportstätten geben soll. Genauere Informationen hierzu gibt es aber aktuell noch nicht. Wir werden Euch aber natürlich über etwaige Änderungen der Umstände, auf dem Laufenden halten. Euer WDV-Vorstand