Regelwerk - Spielbedingungen und Regeln des WDV Teamcup (DS3)
Zusätzlich zu den unten angeführten Spielbedingungen und Regeln, sind die Änderungen und Ergänzungen durch Beschlüsse der Generalversammlungen, ETK und Vorstandssitzungen zu beachten. Diese können den entsprechenden Protokollen und der Ligainfo entnommen werden.
1. Allgemeines
1.1
Für die Organisation eines Wiener Teamcup's ist nach § 15 der Statuten des WDV die technische Kommission des WDV zuständig.
1.2
Für Jugendliche, die an Veranstaltungen des WDV teilnehmen wollen, sind von den Mitgliedsvereinen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen zu beachten!
2. Teilnahmebedingungen
2.1
Jeder WDV-Mitgliedsverein wird durch die zur WDV-Landesliga genannten Mannschaften vertreten.
2.2
Jeder WDV-Mitgliedsverein kann überdies zusätzliche Mannschaften melden, welche aus Spielern zusammengesetzt sind, die dem WDV als Versicherungskartenspieler gemeldet sind.
2.3
In einer Mannschaft können nur Spieler eines Vereines vertreten sein.
3. Spielberechtigungen
3.1
Es sind nur jene Personen spielberechtigt die
- für die WDV-Landesliga spielberechtigt sind oder
- dem WDV als Versicherungskartenspieler gemeldet sind.
3.2
Kommt ein nicht spielberechtigter Spieler zum Einsatz, werden seiner Mannschaft sämtliche gewonnen Sätze, Legs oder Punkte der betreffenden Begegnung aberkannt.
4. Pflichten der Kapitäne
4.1
Jeder Kapitän ist für sein Team dem WDV alleine verantwortlich.
4.2
Der Kapitän bzw. der Mannschaftsführer der Heimmannschaft, ist für das korrekte Ausfüllen und Einsenden des Spielberichtes verantwortlich (siehe Pkt. 10.3).
4.3
Er hat die Pflicht alle Spieler seines Teams von allen Spielbedingungen und Regeln des WDV in Kenntnis zu setzen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen haben, je nach Sachlage, entweder das Team, der Verein oder beide die Konsequenzen zu tragen.
4.4
Wenn ein Kapitän aus seinem Team ausscheidet, hat er die Pflicht sein Team davon zu unterrichten, und dafür zu Sorgen, daß seine Spieler einen neuen Kapitän wählen. Bis zur Aussendung der neuen Kapitänsliste ist er, oder wenn er nicht erreichbar ist, der Vizekapitän dem WDV verantwortlich. Das Ausscheiden und die Neuwahl sind dem WDV unverzüglich (vom neuen und vom alten Kapitän unterzeichnet) schriftlich anzuzeigen.
5. Austragungsorte
5.1
Ligaspielbegegnungen werden an Donnerstagen an Orten ausgetragen, die von der TK des WDV zugelassen worden sind. Ein Wechsel des Heimspielortes ist während der Ligasaison nur in begründeten Fällen mit Genehmigung des WDV zulässig.
6. Termine
6.1
Die Termine der einzelnen Cuprunden werden vor Beginn der Ligasaison bekanntgegeben, und sind im Ligaspielplan verzeichnet.
6.2
Die Begegnungen finden, sofern nicht anders angekündigt, immer Donnerstags um 19.30 Uhr statt.
6.3
Die Halbfinale und das Finale finden an einem zuvor bekanntgegebenen Termin statt.
7. Verschiebungen
7.1
Verschiebungen sind nur dann zulässig, wenn eine Mannschaft durch Auslandsentsendungen des Dachverbandes nicht vollständig, oder in seiner Spielstärke beeinträchtigt antreten kann.
7.2
Die Begegnung muß bis zum eigentlichen Termin ausgetragen sein.
7.3
Finden die Kapitäne der Mannschaften bis 3 Wochen vor dem Austragungstermin keine Einigung über den Ersatztermin, ist der WDV-Vorstand durch die beeinträchtigte Mannschaft zu informieren. Der WDV-Vorstand legt dann einen Spieltermin fest, welcher nicht verschoben werden kann.
8. Finanzen
8.1
Es werden vom WDV keine Gebühren bzw. Startgelder für den Teamcup eingehoben.
9. Spielmodus
9.1
Der Teamcup wird im KO-Modus ausgetragen.
9.2
Die Begegnungen werden für jede Runde gelost.
9.3
Heimspielrecht hat jene Mannschaft, welche der niedrigeren Division angehört. Werden Mannschaften der gleichen Division gegeneinander gelost, hat die zuerst gezogene Mannschaft Heimspielrecht.
9.4
Es werden keine Setzungen vorgenommen.
9.5
Eine Cupbegegnung besteht aus 4 Einzel- und 4 Doppelsätzen. Jede Mannschaft nominiert zwei Doppelpaarungen, wobei die nominierten Paarungen im Laufe der Begegnung nicht verändert werden dürfen (Ausnahme Pkt. l0.3.)und jeder Spieler nur in einer Doppelpaarung spielberechtigt ist.
9.6
Im weiteren gelten folgende Punkte aus den
- Allgemeinen Regeln und Wettkampfregeln des WDV (DS4): 1., 2.2.,
2.3.10., 2.5.3.
und 2.5.4., 2.6., 2.7., 2.8., 3.1., 3.5., 3.6., 3.7. - Spielbedingungen und Regeln der Landesliga des WDV (DS2): 9.3. bis 9.11.
10. Wertungssystem und Spielberichte
10.1
Jeder gewonnene Satz zählt einen Punkt.
10.2
Die Mannschaft welche einen für den Gegner unerreichbaren Punktevorteil erzielt ist Gewinner der Begegnung.
10.3
Kommt es zu einem Satzgleichstand wird ein Entscheidungsspiel ausgetragen. Das Entscheidungsspiel ist:
- ein Doppel
- Best of 3 (auf zwei gewonnene Legs)
- das Doppel kann neu zusammengestellt werden, muß jedoch aus Spielern bestehen welche bereits in der Begegnung gespielt haben.
10.4
Die Heimmannschaft ist verpflichtet, den Spielbericht (Original oder Kopie; es sollten zur Sicherheit zwei Mannschaftsmitglieder einen Spielbericht besitzen) innerhalb von 5 Tagen nach dem Match, an die vor Ligabeginn bekanntgegebene Adresse, zu senden. Es wird empfohlen, den Spielbericht eingeschrieben zu schicken. Erhält der WDV den Spielbericht nicht rechtzeitig oder gar nicht, verliert die Heimmannschaft alle gewonnenen Sets und Legs.
11. Streitfälle
11.1
Bei Regelwidrigkeiten kann der Spieler von seinem Gegner verwarnt werden (Zeitpunkt, Leg, Spielstand und Grund der Verwarnung im Protokoll vermerken). Wird der gleiche oder ein anderer Regelverstoß wiederholt, kann es zu einem Protest kommen (vermerken!).
11.2
Regelwidrigkeiten während eines Matchs können sofort von den beiden Mannschaftsführern behandelt bzw. geregelt werden. Kommt keine Einigung zustande wird nach Pkt. 11.3. bis 11.12. weiter verfahren.
11.3
Nach einem Protest und keiner Einigung wird die Begegnung abgebrochen (Vermerk im Spielprotokoll!). Die Matchs und Legs, die vor dem Protest gespielt wurden, zählen in jedem Fall!
11.4
Im Falle, daß über einen Protest keine Einigung getroffen werden konnte, haben die Mitgliedsvereine der betroffenen Teams eine Gebühr von öS 250,- (öS 100,- Verbandsunkosten, Rest ist Aufwandsentschädigung des Schiedsgerichtes) auf das Konto des WDV, innerhalb der Spielberichtversandsfrist, zu entrichten.
11.5
Zahlt eines der Teams nicht, wird ohne Verhandlung des Schiedsgerichtes zu Gunsten des anderen Teams entschieden, die Zahlungsverpflichtung erlischt jedoch nicht. Das Team zu dessen Gunsten entschieden wird erhält die Gebühr von öS 250,- rückerstattet.
11.6
Der Protest wird von einem Schiedsgericht (sinngemäß § 21 der WDV Statuten) behandelt.
11.7
Die ausständigen Legs und Sätze werden ausschließlich zu Gunsten des Protestsiegers" gewertet!
11.8
Der Termin für die Zusammenkunft des Schiedsgerichtes wird von der TK des WDV festgelegt.
11.9
Zur Schiedsgerichtssitzung müssen alle Spieler, die in dem betreffenden Spiel im Einsatz waren, zu einer eventuellen Einvernahme erscheinen. Erscheint kein Vertreter eines Teams wird Pkt. 11.5. sinngemäß angewendet.
11.10
Erscheint von beiden Teams kein Vertreter, füllt der Schiedsgerichtsspruch zu Gunsten des Teams aus, gegen das der Protest eingebracht wurde und keines der Teams erhält die Protestgebühr zurückerstattet (Gebührenüberschüsse kommen dem WDV zugute).
11.11
Auf Verlangen eines der Schiedsrichter haben sich die Teamvertreter außer Hörweite des Schiedsgerichts aufzuhalten. Keinesfalls hat sich ein Vertreter eines Teams unaufgefordert gegenüber dem Schiedsgericht zu äußern. Das Schiedsgericht hat bei der Beurteilung des Falles den Spielstand, den Tabellenstand, die Grundlagen der WDV-Statuten, die "Allgemeinen Regeln und Wettbewerbsregeln", die "Spielbedingungen und Regeln der Landesliga" des WDV, sowie das Verhalten der Teamvertreter während der Sitzung des Schiedsgerichtes zu berücksichtigen.
11.12
Das Schiedsgericht hat seine Beschlüsse mit den Begründungen, der technischen Kommission des WDV schriftlich und unterzeichnet, innerhalb von 5 Tagen zuzusenden!
12. Schlußbestimmungen
12.1
Falls ein Spieler oder Mitgliedsverein gegen Regeln des WDV verstößt, so behält sich der WDV das Recht vor, diese aus dem Verband auszuschließen.
12.2
Der WDV behält sich das Recht vor, gegen Spieler, die sich unsportlich (z.B. kein "shake Hands" etc.) verhalten, disziplinäre Maßnahmen (z.B. Verhängen von Sperren) zu ergreifen.
12.3
Die WDV Spielregeln sind das Eigentum des WDV und dürfen ohne dessen schriftliche Genehmigung, auch nicht auszugsweise, gedruckt, vervielfältigt oder kopiert werden.
12.4
Der WDV behält sich das Recht vor, seine Spielregeln auf der Basis seiner Statuten, auf Beschluß der GV oder Beschluß der TK zu ändern.
Spielbedingungen und Regeln des WDV Teamcup (Wien, im August 1998)
