Regelwerk

Spielbedingungen und Regeln des "WDV Teamcup" (DS3)

Zusätzlich zu den unten angeführten Spielbedingungen und Regeln, sind die Änderungen und Ergänzungen durch Beschlüsse der Generalversammlungen, ETK und Vorstandssitzungen zu beachten. Diese können den entsprechenden Protokollen und der Ligainfo entnommen werden.

1.  Allgemeines

(1)
Der "WDV Teamcup" ist eine Veranstaltung des Wiener Darts Verbandes (WDV).

(2)
Für die Organisation des "WDV Teamcup" ist die Technische Kommission des WDV (TK) zuständig. Die Leitung erfolgt durch das Sportreferat des WDV.

(3)
Alle den "WDV Teamcup" betreffenden Schriftstücke und Formulare sind an den WDV zu senden. Dies kann postalisch, per Email oder mittels Abgabe am Sitz des WDV erfolgen. Sämtliche Anmeldeformulare und das gesamte Regelwerk sind auf der Website des WDV erhältlich.

2.  Teilnahmeberechtigung

(1)
Zur Teilnahme am WDV Teamcup (in Folge kurz Cup genannt) sind sämtliche Teams der WDV Landesliga, mit ihren gemeldeten Spielern, berechtigt.

(2)
Alle Teams der WDV Landesliga sind automatisch zum Cup gemeldet, sofern sie sich nicht aktiv, mittels des vom WDV auf seiner Webpage zur Verfügung gestelltem Formular,bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Meldefrist für Teams für die WDV Landesliga abgemeldet haben.

4.  Spielberechtigungen

(1)
Am Cup kann jeder Spieler teilnehmen, sofern:

  1. er nicht vom WDV oder dem Österreichischen Darts Verband (ÖDV) gesperrt ist
  2. er ordnungsgemäß für die "WDV Landesliga" gemeldet wurde
  3. sämtliche für die "WDV Landesliga" anfallenden Gebühren bezahlt wurden
  4. er im Besitz eines gültigen ÖDV-Spielerpasses ist

(2)
Der WDV ist berechtigt, die Meldung eines Teams oder einzelner Spieler zum Cup ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(3)
Jeder Spieler muss bei einem Cupspiel seine Identität nachweisen können (gültiger Lichtbildausweis oder ÖDV-Spielerpass). Die Spielberechtigung selbst wird im Nachhinein von der Ligaleitung überprüft.

(4)
Scheidet ein Spieler aus seinem Team der "WDV Landesliga" aus, so ist dies dem WDV vom Verein des betroffenen Teams unverzüglich mitzuteilen. Der betreffende Spieler verliert ab dem Zeitpunkt der Mitteilung an den Verband neben seiner Spielberechtigung in der "WDV - Landesliga" auch die Spielberechtigung im Teamcup und ist in der laufenden Saison auch für kein anderes Team in der "WDV - Landesliga" spielberechtigt. [Anm.: hierbei handelt es sich um keine formelle Sperre!] Auch wenn es sich um einen Fall nach § 13 (Transfers und Teamauflösungen) der Spielbedingungen und Regeln der "WDV Landesliga" handelt, kann der Spieler im Cup, während der laufenden Saison, nicht für sein neues Team eingesetzt werden.

(5)
Kommt ein nicht spielberechtigter Spieler zum Einsatz, werden seiner Mannschaft sämtliche gewonnene Sätze, Legs oder Punkte aberkannt, an denen dieser Spieler teilgenommen hat.

(6)
Über Sperren von Spielern und Teams für die "WDV Landesliga" entscheidet ausschließlich der WDV. Der WDV übernimmt keinerlei Sperren anderer Verbände automatisch.

5.  Pflichten des Kapitäns

(1)
Der meldende Verein und der Kapitän (im Falle dessen Verhinderung sein Vizekapitän) eines Teams sind dem WDV gegenüber für sein Team verantwortlich.

(2)
-

(3)
Der Kapitän des Heimteams ist für das korrekte und rechtzeitige Ausfüllen, Eingeben und Einsenden des Spielberichtes, sowie die telefonische Ergebnisdurchsage per SMS direkt im Anschluss an die Begegnung verantwortlich.

(4)
Jeder Kapitän hat die Pflicht alle Spieler seines Teams vom gesamten für den Cup relevanten Regelwerk des WDV in Kenntnis zu setzen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen haben je nach Sachlage der Spieler, das Team, der meldende Verein, oder der Kapitän die entsprechenden Konsequenzen zu tragen.

(5)
Wenn ein Kapitän aus seinem Team ausscheidet, hat er die Pflicht seinen Verein davon zu unterrichten und dieser hat dafür zu sorgen, dass dem WDV ein neuer Teamkapitän bekanntgegeben wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Vizekapitän dem WDV gegenüber für das Team verantwortlich. Das Ausscheiden und die Neuwahl des Kapitäns oder des Vizekapitäns sind dem WDV unverzüglich vom meldenden Verein schriftlich oder via Email anzuzeigen.

(6)
-

(7)
Erfolg die Durchsage des Ergebnisses direkt im Anschluss an die Begegnung nicht, so wird beim ersten Mal eine Verwarnung durch die Ligaleitung ausgesprochen. Beim zweiten und jedem weiteren Vergehen erfolgt ein Punkteabzug in Höhe von zwei Punkten (Sets).

6.  Austragungsorte

(1)
Die Begegnungen des Teamcups werden an Donnerstagen (Spielbeginn 19:30 Uhr) an Orten ausgetragen, die von der TK des WDV zugelassen und für das jeweilige Heimteam in der Meldung bekannt gemacht wurden. Die Halbfinale und das Finale können auch an anderen Wochentagen ausgetragen werden.

(2)
Für jedes Heimteam ist am jeweiligen Cupspielort grundsätzlich ein eigenes Board vorzusehen. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Genehmigung der TK möglich!

(3)
Ein Wechsel des Heimspielortes ist während der Ligasaison nur in begründeten Fällen mit Genehmigung der TK des WDV zulässig.

(4)
Als zugelassene Spielorte gelten Boardanlagen, die den Richtlinien des WDV entsprechen [Anm.: siehe " 2(3) und 2(4) der "Allgemeinen Regeln und Wettbewerbsregeln des WDV"] und von der TK abgenommen wurden. Die Abnahme ist zu dokumentieren und wird mittels einer vom WDV zur Verfügung gestellten Plakette pro Board bestätigt.

(5)
Sollte ein Teamkapitän den WDV darauf aufmerksam machen, dass eine Boardanlage laut seiner Ansicht nach nicht den in den "Allgemeinen Regeln und Wettbewerbsregeln des WDV" geforderten Voraussetzungen entspricht, ist die Boardanlage innerhalb eines angemessenen Zeitraumes von der TK, im Idealfall vor dem nächsten Ligaspiel der "WDV Landesliga", welches am betreffenden Spielort stattfindet, zu überprüfen. Sollte sich der gemeldete Mangel bewahrheiten, ist dieser zu beheben, bevor wieder Ligaspiele der "WDV Landesliga" am betreffenden Spielort stattfinden dürfen.

7.  Ablauf des WDV Teamcup

(1)
Die Terminplanung für den Cup wird von der TK in Absprache mit dem Sportreferat des WDV festgelegt.

(2)
Der Spielplan wird für jede Saison den Kapitänen und den Vizekapitänen der Teams auf der Kapitänssitzung vor Ligabeginn übergeben bzw. auf der Website des WDV veröffentlicht.

(3)
Es gibt keine Setzungen im Cup

(4)
Der Cup wird im KO-Modus in einer Begegnung ausgetragen.

(5)
Die Begegnungen werden für jede Runde extra gelost. Für die Auslosung verantwortlich ist die TK

(6)
Das Heimrecht hat das Team, welches in der unteren Division der WDV Landesliga spielt. Sollten zwei gegeneinander geloste Teams in derselben Division spielen, so hat das erstgezogene Team das Heimrecht.

8.  Verschiebungen

(1)
Verschiebungen von Spielterminen sind möglich, jedoch prinzipiell nur im Einverständnis der beiden Team-Kapitäne und auf einen früheren als den regulären Termin. Weiters sind die Bestimmungen § 8 (2) und § 8 (3) jedenfalls einzuhalten. Verschiebungen auf einen späteren Zeitpunkt als den regulären Termin sind ausdrücklich verboten!

(2)
Die Ligaleitung ist von beiden Kapitänen im Vorhinein zu verständigen und hat die Terminverschiebung, sowie den neuen Termin beiden Kapitänen per Email zu bestätigen. In der Folge tritt der so festgelegte Termin dann als neuer offizieller Termin an die Stelle des regulären Termins.

(3)
Falls die Kapitäne sich nicht auf einen Termin einigen können, hat ein Team, in dem ein Nationalteam-Spieler spielt, der zum regulären Termin durch einen Nationalteameinsatz verhindert ist, das Recht den Sportwart bis spätestens 3 Wochen vor dem regulären Spieltermin anzurufen, um einen neuen Spieltermin festzulegen. Sollte auch dessen Hinzuziehung zu keiner einvernehmlichen Lösung unter den Kapitänen führen, so hat der Sportwart einen Termin innerhalb von 2 Wochen vor dem regulären Spieltermin festzulegen.

(4)
Sollte ein Spielort an einem Spieltermin unbespielbar sein [Anm.: z.B. Wassereintritt, Stromausfall,…], so ist das Heimteam dafür verantwortlich, möglichst frühzeitig einen Ersatzspielort mit abgenommener Boardanlage zu bekanntzugeben. Sollte es sich um eine kurzfristige Unbespielbarkeit am Spieltag selbst handeln, ist die Begegnung wenn möglich am Heimspielort der gegnerischen Mannschaft oder einem anderen Spielort mit abgenommener Boardanlage auszutragen und dies mit der Begründung der Unbespielbarkeit am Spielbericht einzutragen. Sollte dies kurzfristig nicht möglich sein, so ist unverzüglich die Ligaleitung von dieser Tatsache zu informieren, welche über die weitere Vorgehensweise entscheidet

9.  Spielmodus und Ablauf einer Begegnung des Teamcups

(1)
In jeder Begegnung des Cups werden 8 Sets zwischen den Teams ausgetragen. Die Sets werden im folgenden Modus absolviert:

  • Vier Einzel 501 Double Out
  • Vier Doppel 501 Double Out

Es wird verdeckt aufgestellt. Die Reihenfolge der Spiele ist dem Spielbericht zu entnehmen.
Die Einzel werden im Format "Best of 5 Legs" und Doppel im Format "Best of 3 Legs" absolviert.

(2)
Jeder Spieler darf maximal einmal im Einzel und zweimal im Doppel 501 eingesetzt werden.

(3)
In den Doppelspielen können bis zu acht Spieler eingesetzt werden, ein Spieler der in einem am Spielbericht mit A bezeichneten Doppel spielt kann in keinem mit B bezeichneten Doppel mehr eingesetzt werden und umgekehrt.

(4)
Mehr als 4 Spieler können jederzeit eingesetzt werden.

(5)
Änderungen des Spielmodus obliegen der "Erweiterten Technischen Kommission (ETK)" und sind in der Ausschreibung vor der Ligasaison bekannt zu geben. Änderungen nach der Veröffentlichung der Ligaausschreibung treten erst im Folgejahr in Kraft.

(6)
Die beiden Mannschaftsführer tragen unabhängig voneinander ihre Spieler mit ihrem vollständigen Namen in der Spielreihenfolge ein. Eine Absprache der Mannschaftsführer darüber, wer gegen wen spielen soll, ist nicht erlaubt.

(7)
Tritt eine Mannschaft mit weniger als vier Spielern an, müssen die Einzel der Reihe nach von oben nach unten und die Doppel in die mit A bezeichneten Felder eingetragen werden. Der Kapitän oder sein Vertreter hat den Kapitän der gegnerischen Mannschaft oder dessen Vertreter vor Eintragung der Aufstellung in den Spielbericht darüber zu informieren, mit wie vielen Spielern sein Team tatsächlich antritt, falls es weniger als vier Spieler sein sollten und er dieses zu diesem Zeitpunkt bereits weiß. [Anm.: Die in der Aufstellung freigelassenen Begegnungen werden je nach Spielmodus mit 2:0, 3:0 oder in Legs für das gegnerische Team gewertet]

(8)
Tritt eine Mannschaft nur mit einem Spieler an, so wird die gesamte Begegnung mit 8:0 in Sets für den Gegner gewertet

(9)
Tritt ein für den Cup gemeldetes Team zu einer Begegnung nicht an, so zählt dies nicht als Nichtantritt gemäß §9 (9) der Spielbedingungen und Regeln der "WDV Landesliga".

(10)
Spielbeginn ist 19:30 Uhr, ungeachtet der Anzahl der anwesenden Spieler. Falls ein Team komplett abwesend ist, muss das anwesende Team bis 20:00 Uhr warten. Kommt das abwesende Team während dieser Zeit, so wird für jede begonnene Viertelstunde, die das Match verspätet begonnen wird, der zeitgerecht anwesenden Mannschaft ein Satz gewonnen gegeben (19:31 Uhr 1:0/ 19:46 Uhr 2:0). Erscheint das Team bis 20:00 Uhr nicht, ist also eine ordnungsgemäße Spielfortsetzung gemäß Regelwerk nicht möglich, wird die Begegnung 8:0 in Sets für das anwesende Team gewertet. Das Spielprotokoll muss trotzdem vom Mannschaftsführer des anwesenden Teams ausgefüllt und eingeschickt werden. Weiters ist die Ligaleitung unverzüglich per SMS vom Nichtantritt werden des gegnerischen Teams zu informieren.

(11)
Die Matchreihenfolge einer Begegnung ist beliebig, wenn beide Kapitäne sich auf einen Ablauf einigen können. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Spiele in der auf dem Spielbericht angeführten Reihenfolge ausgetragen.

(12)
Die laut Spielbericht erste, dritte, fünfte und siebente Begegnung beginnt das Auswärtsteam und das Heimteam stellt den Schreiber. Die laut Spielbericht zweite, vierte, sechtste und achte Begegnung beginnt das Heimwärtsteam und das Auswärtsteam stellt den Schreiber. Der Schreiber übt im Teamcup auch die Rolle als Caller und Schiedsrichter, laut den Allgemeine Regeln und Wettbewerbsregeln des WDV, aus.

(13)
Endet eine Cup-Begegnung mit einem Unentschieden in Sets [Anm.: Die Anzahl der Legs ist hier irrelevant!], so ist ein Entscheidungsdoppel zu absolvieren, welches über den Aufstieg in die nächste Runde entscheidet. Die Doppelpaarung kann neu zusammengestellt werden, muss jedoch aus Spielern bestehen welche bereits an der Begegnung mitgewirkt haben. Der Modus des Entscheidungsdoppels ist "Best of 3 Legs". Der Beginner des ersten Legs wird per Münzwurf ermittelt. Beim Stand von 1:1 in Legs wird per Bullwurf ermittelt, welche Paarung das letzte und alles entscheidende Leg beginnt.

10.  Streitfälle

(1)
Bei Regelwidrigkeiten kann der Spieler von seinem Gegner verwarnt werden (Zeitpunkt, Leg, Spielstand und Grund der Verwarnung im Protokoll vermerken). Findet in der Folge der gleiche oder ein anderer Regelverstoß statt, kann es zu einem Protest kommen [Anm.: Vermerk im Spielprotokoll!].

(2)
Regelwidrigkeiten während eines Matchs können sofort von den beiden Kapitänen behandelt bzw. geregelt werden. Kommt keine Einigung zustande wird nach §10 (3) bis §10 (12) weiter verfahren.

(3)
Sollte es zu keiner Einigung lt. §10 (2) kommen, muss die Spielbegegnung unverzüglich abgebrochen werden und ein Protest eingelegt werden. [Anm.: Vermerk im Spielprotokoll!] Die Sets und Legs, die vor dem Protest gespielt wurden, zählen in jedem Fall!

(4)
Im Falle eines Protestes haben die Mitgliedsvereine der betroffenen Teams innerhalb von 7 Tagen eine Protestgebühr von € 20,-- auf das Konto des WDV zu einzuzahlen.

(5)
Zahlt eines der Teams nicht, wird ohne Verhandlung des Straf- und Beglaubigungsausschusses des WDV (STRUBA) zu Gunsten des anderen Teams entschieden. Die Zahlungsverpflichtung erlischt jedoch nicht. Das Team zu dessen Gunsten entschieden wird erhält die Gebühr von € 20,-- rückerstattet.

(6)
Proteste werden vom STRUBA behandelt.

(7)
Die ausständigen Legs und Sets werden ausschließlich zu Gunsten des ,,Protestsiegers" gewertet!

(8)
Zur Sitzung des STRUBA müssen alle Spieler, die in dem betreffenden Spiel im Einsatz waren, zu einer eventuellen Einvernahme erscheinen, oder zumindest eine ausführliche schriftliche Stellungnahme abgeben. Erscheint kein Vertreter eines Teams und hat dieses Team auch keine schriftliche Stellungnahme abgegeben, wird § 10 (5) sinngemäß angewendet.

(9)
Erscheint von beiden Teams kein Vertreter, fällt der Spruch des STRUBA zu Gunsten des Teams aus, gegen das der Protest eingebracht wurde und keines der Teams erhält die Protestgebühr zurückerstattet [Anm.: Gebührenüberschüsse kommen dem WDV zugute].

(10)
Der STRUBA hat bei der Beurteilung des Falles den Spielstand, die Grundlagen der WDV-Statuten, die "Allgemeinen Regeln und Wettbewerbsregeln", die "Spielbedingungen und Regeln der "WDV Landesliga", das Verhalten der Teamvertreter während der Sitzung, sowie alle weiteren für die "WDV Landesliga" gültigen Regulative und Beschlüsse des WDV zu berücksichtigen.

11.  Jugendliche Spieler

(1)
Für Jugendliche, die an Veranstaltungen des WDV teilnehmen, sind von den meldenden Mitgliedsvereinen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen einzuhalten!

(2)
Eine Meldung von Spielern vor dem vollendeten 14. Lebensjahr ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung der TK und nach einer Haftungsübernahme der Eltern mittels unterfertigem Formular möglich.

(3)
Für Jugendliche unter 18 Jahren (Stichtag 31.07. der Ligasaison) ist die Teilnahme am WDV - Teamcup gratis!

12.  Rauchverbot

(1)
Das Rauchen aller, am zur Zeit stattfindenden Spiel [Anm.: hier ist der aktuelle Satz gemeint, nicht aber die gesamte Begegnung], teilnehmenden Spieler inklusive dem Schreiber ist untersagt.

(2)
Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot für aktive Spieler und Schreiber während eines Sets kann die betroffene Person einmal vom Kapitän des gegnerischen Teams verwarnt werden [Anm.: namentlicher Eintrag des Verwarnten in den Spielbericht]. Sollte trotz dieser Verwarnung keine dauerhafte Einstellung des Fehlverhaltens dieser Person erfolgen, so kann der Kapitän der gegnerischen Mannschaft einen Protest einlegen.

(3)
Verwarnungen bzw. Proteste wegen Rauchens sind von Streitfällen wegen genereller Regelverstöße getrennt zu betrachten.

13.  Mobiltelefone

(1)
Die Mobiltelefone aller, an einer Ligabegegnung teilnehmenden Spieler und der Schreiber sind während der Ligabegegenung lautlos oder auf Vibracall zu schalten.

(2)
Bei einem Verstoß gegen (1) für aktive Spieler und Schreiber während eines Sets kann die betroffene Person einmal vom Kapitän des gegnerischen Teams verwarnt werden [Anm.: namentlicher Eintrag des Verwarnten in den Spielbericht]. Sollte trotz dieser Verwarnung keine dauerhafte Einstellung des Fehlverhaltens dieser Person erfolgen, so kann der Kapitän der gegnerischen Mannschaft einen Protest einlegen.

(3)
Verwarnungen bzw. Proteste wegen Mobiltelfonen sind von Streitfällen wegen genereller Regelverstöße getrennt zu betrachten.

14.  Schlussbestimmungen

(1)
Für den Cup gilt das aktuell gültige Regulativ des WDV, sofern in diesem Dokument nicht explizit etwas anderes erwähnt ist. Insbesondere trifft dies die "Allgemeinen Regeln und Wettbewerbsregeln des WDV" zu.

(2)
Dieses Dokument ist das Eigentum des WDV und darf ohne dessen schriftliche Genehmigung, auch nicht auszugsweise, gedruckt, vervielfältigt, kopiert oder elektronisch zur Verüfung gestellt werden.

(3)
Sollten Situationen auftreten, die in all diesen Regeln nicht enthalten sind, wird die TK Lösungen beschließen. Diese Lösungen werden in der Folge in das Regelwerk aufgenommen.

(4)
Dieses Regelwerk würde mit Beschluss der ETK vom 03.09.2015 geändert und tritt ab der Saison 2015/2016 in Kraft.

Spielbedingungen und Regeln des WDV Teamcup (Wien, im September 2015)