Regelwerk - Spielbedingungen und Regeln der Landesliga des WDV (DS2)

Zusätzlich zu den unten angeführten Spielbedingungen und Regeln, sind die Änderungen und Ergänzungen durch Beschlüsse der Generalversammlungen, ETK und Vorstandssitzungen zu beachten. Diese können den entsprechenden Protokollen und der Ligainfo entnommen werden.

1.  Allgemeines

1.1

Für die Organisation einer Wiener Meisterschaft ist nach § 15 der Statuten des WDV die technische Kommission des WDV zuständig.
Alle die Landesliga des WDV betreffenden Schriftstücke, wie Teamanmeldeformulare (F5) und Spieleranmeldeformulare (F4) sind an die Adresse des WDV, die Ligaspielberichte jedoch an die vor Ligabeginn bekanntgegebene Anschrift, zu senden. Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die als Mitglied eines Mitgliedsvereines des WDV dem WDV ordnungsgemäß gemeldet ist. Anmeldeformulare und Regeln sind unter der Adresse des WDV erhältlich.

Benötigte Drucksorten und Formulare:

a) Drucksorten:

DS 1 Statuten des WDV
DS 2 Spielbedingungen und Regeln der Landesliga des WDV
DS 3 Spielbedingungen und Regeln des WDV Teamcup
DS 4 Allgemeine Regeln und Wettbewerbsregeln des WDV
DS 5 Geschäftsordnung (GO) des WDV

b) Formulare:

F 4 Spieleranmeldeformular zur Landesliga des WDV
F 5 Teamanmeldeformular zur Landesliga des WDV

1.2

Für Jugendliche, die an Veranstaltungen des WDV teilnehmen wollen, sind von den Mitgliedsvereinen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen zu beachten!

2.  Anmeldebedingungen

Alle Vereinsmitglieder bzw. Teams eines WDV-Mitgliedsvereines sind nur dann bei der Landesliga des WDV spielberechtigt, wenn folgende Anmelde- und Zahlungsbedingungen zuvor von seinem Verein an den entsprechenden Terminen erfüllt wurden.

2.1

Anmeldung des/der Team/s mit dem "Teamanmeldeformular" zur WDV-Landesliga (Formular F5) bis spätestens 31 Juli. Zum selben Termin wird die Teamanmeldegebühr fällig.

2.2

Ein Team besteht aus mindestens 4 Spielern (Kapitän, Vizekapitän und zwei Teamspieler), welche beim selben Mitgliedsverein des WDV Vereinsmitglied sein müssen. Für jedes Team muß bis 31. August die Spielermindestanzahl dem WDV gemeldet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist für jeden gemeldeten Spieler die Spielerumlage, für jeden dem WDV neu gemeldeten Spieler auch die den ÖDV betreffenden Gebühren, zu bezahlen. Bis 10. Dezember sind die Spielerumlage für die zweite Saisonhälfte und die ÖDV-Gebühren zu entrichten.

2.3

Jeder Mitgliedsverein kann eine beliebige Anzahl von Teams melden.

2.4

Jeder Spieler, der bei einem Team gemeldet ist oder war, darf für die Dauer der Ligasaison in keinem anderen Team der WDV-Landesliga spielen (Ausnahme Pkte. 2.6 und 2.12).

2.5

Die Anmeldung weiterer Spieler zu einem Team während der laufenden Saison durch den Mitgliedsverein, von dem das entsprechende Team angemeldet wurde, ist mit dem Spieleranmeldeformular (F4) möglich. Die anfallenden Gebühren entsprechen den in Pkt. 2.2 angeführten sinngemäß.

2.6

Löst sich ein Team mit dem Einverständnis aller Teamspieler während der laufenden Saison auf, dürfen sich diese Spieler anderen Teams anschließen. Jedes Team darf nur einen Spieler eines aufgelösten Teams aufnehmen.

2.7

Bei der Divisionseinteilung für die WDV-Landesliga werden neu gemeldete Teams in die unterste Spielklasse gesetzt.

2.8

Die Plazierung, die von einem Team erkämpft wurde, verbleibt in der folgenden Spielsaison dem Verein, in dessen Namen das jeweilige Team gespielt hat. Sind z.B. zwei Mannschaften eines Vereines in der 1. Division spielberechtigt, so kann der Verein die Mannschaften beliebig neu zusammenstellen und deren Namen neu festlegen.

2.9

Ausnahme zu Pkt. 2.8:
Wechselt eine Mannschaft den Verein, so kann die Plazierung beim Team verbleiben, wenn der Verein, von dem die Mannschaft weggeht, schriftlich auf seinen Platzanspruch verzichtet und ihn somit der Mannschaft übereignet.

2.10

Falls zwei Teams den selben Namen wählen, so haben sie sich auf einen Zusatz zu einigen, der fester Bestandteil des Teamnamens ist. Sollte es zu keiner Einigung kommen, so wird der Name des früher gemeldeten Teams anerkannt. Das andere Team hat einen neuen Namen zu wählen.

2.11

Ein Wechsel des Teamnamens ist während der Ligasaison nicht zulässig. Ein Zusatz zum Teamnamen, wie eventuelle Sponsorbezeichnungen, können auch während der Ligasaison hinzugefügt bzw. weggenommen werden. Der WDV behält sich jedoch vor, zu lange Teamnamen in Aussendungen bzw. auf Trophäen zu kürzen, ohne den Sinn des Teamnamens zu verfälschen.

2.12

Während der Winterpause (vom letzten Spieltermin vor dem 31.12, bis zum ersten Spieltermin nach dem 31.12) haben zwei Spieler pro Team die Möglichkeit, das Team zu wechseln. Es ist jedoch kein Wechsel zu einem Team desselben Vereins erlaubt (Ausnahme Pkt. 2.6), und sollten zwei Spieler ein Team verlassen, dürfen sie sich nicht dem gleichen Team anschließen. Außerdem darf sich durch Teamwechsel kein Team auflösen. Spätestens eine Woche vor dem ersten Ligaspiel im neuen Jahr muß dem WDV die Anmeldung vom neuen Verein zugesendet werden. Zusätzlich zu den in Pkt. 2.2 angeführten Gebühren, wird eine Transfergebühr in Höhe von öS 500,- fällig.

3.  Spielberechtigungen

3.1

Es sind nur jene Personen spielberechtigt die

  • im Besitz eines gültigen ÖDV / WDV-Spielerpasses sind, und diesen auch dem gegnerischen Mannschaftsführer vorweisen.
  • weder von Mitgliedsvereinen, der TK des WDV oder dem ÖDV gesperrt sind.

3.2

Nachgemeldete Spieler sind bis zum Erhalt des ÖDV / WDV Spielerpasses durch vorweisen des kopierten Zahlscheins (Nachweis über die Bezahlung der in Pkt. 2.2 angeführten Gebühren) spielberechtigt.

3.3

Scheidet ein Spieler aus dem WDV aus, so hat dies der betreffende Mitgliedsverein dem WDV unverzüglich bekanntzugeben. Der Spielerpaß ist unverzüglich an den WDV zu senden. Der betreffende Spieler verliert damit die Spielberechtigung bei allen Veranstaltungen des WDV.

3.4

Kommt ein nicht spielberechtigter Spieler zum Einsatz, werden seiner Mannschaft sämtliche gewonnene Sätze, Legs oder Punkte des betreffenden Spieltages aberkannt.

4.  Pflichen der Kapitäne

4.1

Jeder Kapitän ist für sein Team dem WDV alleine verantwortlich.

4.2

Der Kapitän bzw. der Mannschaftsführer der Heimmannschaft, ist für das korrekte Ausfüllen und Einsenden des Spielberichtes verantwortlich (siehe Pkt. 10.3).

4.3

Er hat die Pflicht alle Spieler seines Teams von allen Spielbedingungen und Regeln des WDV in Kenntnis zu setzen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen haben, je nach Sachlage, entweder das Team, der Verein oder beide die Konsequenzen zu tragen.

4.4

Wenn ein Kapitän aus seinem Team ausscheidet, hat er die Pflicht sein Team davon zu unterrichten, und dafür zu Sorgen, daß seine Spieler einen neuen Kapitän wählen. Bis zur Aussendung der neuen Kapitänsliste ist er, oder wenn er nicht erreichbar ist, der Vizekapitän dem WDV verantwortlich. Das Ausscheiden und die Neuwahl sind dem WDV unverzüglich (vom neuen und vom alten Kapitän unterzeichnet) schriftlich anzuzeigen.

5.  Austragungsorte

5.1

Ligaspielbegegnungen werden an Donnerstagen an Orten ausgetragen, die von der TK des WDV zugelassen worden sind. Ein Wechsel des Heimspielortes ist während der Ligasaison nur in begründeten Fällen mit Genehmigung des WDV zulässig.

6.  Spielplan

6.1

Der Spielplan wird für jede Saison den offiziellen Vereinsvertretern, für ihre Kapitäne bzw. Spieler, im vorhinein übergeben bzw. zugesandt.

7.  Verschiebungen

7.1

In jedem Ligaspieljahr sind beliebig viele Verschiebungen pro Team erlaubt, jedoch sind nur Vorverlegungen des Spieltermines zulässig. Die letzten drei Begegnungen der Landesliga, oder einer Playoff-Runde dürfen nicht verschoben werden.

7.2

Will ein Team verschieben, muß sich der Mannschaftsführer dieses Teams mit dem Mannschaftsführer der gegnerischen Mannschaft in Verbindung setzen und diesbezüglich einigen. Dies muß von beiden Mannschaftskapitänen vor dem neuen Termin dem WDV mitgeteilt werden. Kommt es zu keiner Einigung der Teams, muß die Begegnung wie vorgesehen stattfinden.
Wird ein Match verschoben, so muß der neue Spieltermin zwischen dem Spieltermin der vorigen Runde, und dem vorgegebenen Spieltermin der verschobenen Runde liegen.

7.3

Ein Spielortwechsel ist nur bei Unbespielbarkeit des Spielortes zulässig. In diesem Fall ist ein Ersatzspielort aufzusuchen, außerdem ist dies dem WDV im Spielbericht, mit der Begründung der Unbespielbarkeit, mitzuteilen.

8.  Finanzen

8.1

Die Höhe sämtlicher angeführten Gebühren werden von der GV des WDV, bzw. von der GV des ÖDV bestimmt.

9.  Spielmodus

9.1

Die Spielklasseneinteilung erfolgt von der technischen Kommission, nach Maßgabe der freien Termine und nach der Anzahl der gemeldeten Teams.

9.2

Eine Teambegegnung besteht aus 4 Einzel- und 4 Doppelsätzen. Jedes Team nominiert zwei Doppelpaarungen, wobei die nominierten Paarungen im Laufe der Begegnung nicht verändert werden dürfen und jeder Spieler nur in einer Doppelpaarung spielberechtigt ist.

9.3

Eine Teamaufstellung kann aus 4-8 Spielern bestehen. Im Spielprotokoll sind die Namen der Spieler und die Nummer der Spielerpässe einzutragen. Ist ein Spieler noch nicht im Besitz eines Spielerpasses, so ist dieser Umstand im Spielprotokoll zu vermerken.

9.4

Die beiden Mannschaftsführer tragen unabhängig voneinander ihre Spieler in der Spielreihenfolge ein. Eine Absprache der Mannschaftsführer darüber, wer gegen wen spielen soll, ist nicht erlaubt. Sollte ein Team weniger als vier Teamspieler stellen, so hat es die Möglichkeit die Spielreihenfolge der Spieler beliebig zu wählen (Leerspiele an beliebiger Stelle).
Wenn beide Teams weniger als vier Spieler zum Match stellen, muß das zahlenmäßig überlegene Team die Positionen in aufsteigender und zusammenhängender Reihenfolge besetzen; das zahlenmäßig schwächere Team kann innerhalb dieser Grenzen aufstellen. Bei gleicher Spieleranzahl (unter vier) sind die Positionen in aufsteigender und zusammenhängender Reihenfolge sinngemäß zu besetzten.

9.5

Spielbeginn ist 19:30 Uhr (Ausnahme Pkt. 7.3), ungeachtet der Anzahl der anwesenden Spieler. Falls ein Team komplett abwesend ist, muß das anwesende Team bis 20:00 Uhr warten. Kommt das abwesende Team während dieser Zeit, so wird für jede begonnene Viertelstunde, die das Match verspätet begonnen wird, der zeitgerecht anwesenden Mannschaft ein Satz gewonnen gegeben (19:31 Uhr 1:0/ 19:46 Uhr 2:0). Erscheint das Team bis 20:00 Uhr nicht wird die Begegnung 8:0 für das anwesende Team gewertet. Das Spielprotokoll muß trotzdem vom Mannschaftsführer des anwesenden Teams ausgefüllt eingeschickt werden.

9.6

Die Matchreihenfolge einer Begegnung ist beliebig, wenn beide Mannschaftsführer einverstanden sind. Im Streitfall werden die Spiele in der auf dem Spielbericht angeführten Reihenfolge ausgetragen.

9.7

Das Gästeteam nominiert eine Person um die Trefferzahl auszurufen (Rufer), das Heimteam nominiert eine Person um den Spielstand festzuhalten (Schreiber).

9.8

Rufer und Schreiber überprüfen einander, so daß eine gegenseitige Kontrolle über die Trefferzahl besteht.

9.9

Die Doppelsätze werden folgendermaßen durchgeführt: (B = Auswärtsteam, A = Heimteam) 1B:1A; 2B:2A; 1B:2A; 2B:1A

9.10

Gespielt wird grundsätzlich 501 Straight in / Double out.
Der Modus wird schriftlich bekanntgegeben.
Welcher Spieler welchen Satz beginnt, bzw. wodurch der Beginn ermittelt wird ist am Spielbericht angegeben.

9.11

Ein Team mit 3 Spielern verliert automatisch: einen Einzelsatz, 2 Doppelsätze. Ein Team mit 2 Spielern verliert automatisch: 2 Einzel-, 2 Doppelsätze.
Ein Team mit einem Spieler verliert automatisch: 3 Einzel-, 4 Doppelsätze.

9.12

Sollte ein Team während einer Ligasaison zu drei Spielen nicht antreten, so ist dieses Team für den Rest der Liga gesperrt.

9.13

Im weiteren gelten folgende Punkte aus den Allgemeinen Regeln und Wettkampfregeln des WDV (Drucksache DS4): 1., 2.2., 2.3.10., 2.5.3. und 2.5.4., 2.6., 2.7., 2.8., 3.1,3.5., 3.6., 3.7.

10.  Wertungssystem und Spielberichte

10.1

Für die Mannschaftswertung zählt jeder gewonnene Satz einen Punkt.

10.2

Sind in der Endtabelle mehrere Teams punktegleich, wird nach folgenden Kriterien gewertet und gereiht.

  • Legdifferenz
  • Anzahl der gewonnenen Teambegegnungen
  • Direkte Begegnungen
  • Legdifferenz der direkten Begegnungen

Falls diese Punkte zu keiner Entscheidung führen, wird ein Entscheidungsspiel auf neutralem Boden ausgetragen. Den Termin der Begegnung legt die technische Kommission des WDV fest.
Bei Entscheidungsspielen, die den Auf- oder Abstieg oder wesentliche Plazierungen betreffen, fungiert ein Mitglied der technischen Kommission oder einer der Beiräte, das/der zu keinem der beiden Teams gehört, als Schiedsrichter.
Jeder Satz wird nach der Tiebreak-Regel ausgetragen. Sollte diese Begegnung 4:4 in Sätzen enden und die Legdifferenz gleich sein, so wird sie in der selben Aufstellung wiederholt. Endet auch diese Begegnung 4:4 (Legdifferenz), so wird ein weiteres Match 7 Tage später mit demselben Modus ausgetragen (Änderung der Aufstellung erlaubt). Dieser Vorgang wiederholt sich so lange, bis eine Entscheidung gefallen ist.

10.3

Die Heimmannschaft ist verpflichtet, den Spielbericht (Original oder Kopie; es sollten zur Sicherheit zwei Teammitglieder einen Spielbericht besitzen) innerhalb von 5 Tagen nach dem Match, an die vor Ligabeginn bekanntgegebene Adresse, zu senden. Es wird empfohlen, den Spielbericht eingeschrieben zu schicken. Erhält der WDV den Spielbericht nicht rechtzeitig oder gar nicht, verliert das Heimteam alle gewonnenen Sets und Legs.

11.  Streitfälle

11.1

Bei Regelwidrigkeiten kann der Spieler von seinem Gegner verwarnt werden (Zeitpunkt, Leg, Spielstand und Grund der Verwarnung im Protokoll vermerken). Wird der gleiche oder ein anderer Regelverstoß wiederholt, kann es zu einem Protest kommen (vermerken!).

11.2

Regelwidrigkeiten während eines Matchs können sofort von den beiden Mannschaftsführern behandelt bzw. geregelt werden. Kommt keine Einigung zustande wird nach Pkt. 11.3. bis 11.12. weiter verfahren.

11.3

Nach einem Protest und keiner Einigung wird die Begegnung abgebrochen (Vermerk im Spielprotokoll!). Die Matchs und Legs, die vor dem Protest gespielt wurden, zählen in jedem Fall!

11.4

Im Falle, daß über einen Protest keine Einigung getroffen werden konnte, haben die Mitgliedsvereine der betroffenen Teams eine Gebühr von öS 250,- (öS 100,- Verbandsunkosten, Rest ist Aufwandsentschädigung des Schiedsgerichtes) auf das Konto des WDV, innerhalb der Spielberichtversandsfrist, zu entrichten.

11.5

Zahlt eines der Teams nicht, wird ohne Verhandlung des Schiedsgerichtes zu Gunsten des anderen Teams entschieden, die Zahlungsverpflichtung erlischt jedoch nicht. Das Team zu dessen Gunsten entschieden wird erhält die Gebühr von öS 250,- rückerstattet.

11.6

Der Protest wird von einem Schiedsgericht (sinngemäß § 21 der WDV Statuten) behandelt.

11.7

Die ausständigen Legs und Sätze werden ausschließlich zu Gunsten des ,,Protestsiegers" gewertet!

11.8

Der Termin für die Zusammenkunft des Schiedsgerichtes wird von der TK des WDV festgelegt.

11.9

Zur Schiedsgerichtssitzung müssen alle Spieler, die in dem betreffenden Spiel im Einsatz waren, zu einer eventuellen Einvernahme erscheinen. Erscheint kein Vertreter eines Teams wird Pkt. 11.5. sinngemäß angewendet.

11.10

Erscheint von beiden Teams kein Vertreter, füllt der Schiedsgerichtsspruch zu Gunsten des Teams aus, gegen das der Protest eingebracht wurde und keines der Teams erhält die Protestgebühr zurückerstattet (Gebührenüberschüsse kommen dem WDV zugute).

11.11

Auf Verlangen eines der Schiedsrichter haben sich die Teamvertreter außer Hörweite des Schiedsgerichts aufzuhalten. Keinesfalls hat sich ein Vertreter eines Teams unaufgefordert gegenüber dem Schiedsgericht zu äußern. Das Schiedsgericht hat bei der Beurteilung des Falles den Spielstand, den Tabellenstand, die Grundlagen der WDV-Statuten, die "Allgemeinen Regeln und Wettbewerbsregeln", die "Spielbedingungen und Regeln der Landesliga" des WDV, sowie das Verhalten der Teamvertreter während der Sitzung des Schiedsgerichtes zu berücksichtigen.

11.12

Das Schiedsgericht hat seine Beschlüsse mit den Begründungen, der technischen Kommission des WDV schriftlich und unterzeichnet, innerhalb von 5 Tagen zuzusenden!

12.  Schlußbestimmungen

Siehe Punkt 4.3. der "Allgemeinen Regeln und Wettbewerbsregeln des WDV".

12.1

Sollten Situationen auftreten, die in diesen Regeln nicht enthalten sind, wird die TK des WDV eine Lösung beschließen. Diese Lösungen werden dann in diese Regeln aufgenommen.

Spielbedingungen und Regeln der Landesliga des WDV (Wien, im August 1998)